Text: Ernst Ulrich Schneider | Foto (Header): © lovelyday12 – stock.adobe.com

Wenn der Nachlass überschuldet ist, dürfen die Erben das Erbe ausschlagen. In diesem Fall erbt der Fiskus (sog. Fiskalerbschaft). In einem solchen Fall erlischt üblicherweise ein noch offener Einkommensteueranspruch durch die Vereinigung von Forderung und Schuld (steuerrechtlich Konfusion genannt). Jetzt hat sich das FG Münster (7 V 2136/ 22) mit dem Thema bezüglich Säumniszuschlägen und Nachzahlungszinsen beim Vorwurf der Steuerhinterziehung beschäftigt.

Auszug aus:

GmbH-Beratungsbrief
Ausgabe 8.2023
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Darum ging es: Im entschiedenen Fall wurde der Kläger – nach zuvor durchgeführten Ermittlungen der Steuerfahndung – wegen einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung gem. § 71 AO für die Steuerschulden eines Steuerschuldners aus den Jahren 2008 bis 2017 in Anspruch genommen. Das Finanzamt wendete sich an ihn, da der Steuerschuldner zwischenzeitlich verstorben war und alle potenziellen Erben das Erbe ausgeschlagen hatten. Neben den Steuernachforderungen aufgrund des Berichts der Steuerfahndung wurden vom Kläger darauf entfallende Säumniszuschläge gefordert.

Das sagt das Gericht: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides, soweit sich die Haftung auf Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Zinsen zur Einkommensteuer und Säumniszuschläge für 2015 bis 2017 beziehe. Zwar stehe das Erlöschen der Steuerschulden im Wege der Konfusion einer Haftung nach § 71 AO nicht entgegen.

Allerdings sei neben der noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfrist die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge zweifelhaft – § 71 AO sehe eine Haftung für Säumniszuschläge nicht vor. Das Gleiche gelte für die geforderten Zinsen für die Einkommensteuer.

Unser Tipp: Als Steuerpflichtiger sollten Sie den Inhalt des § 71 AO unbedingt kennen: „Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen […].“

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